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Nach neuester Rechtssprechung und im Sinne der Vermeidung von ungewollten Werbe-Emails (Spam) ist es erforderlich, dass eine "doppelte Bestätigung" vom Adressaten verlangt werden muss.

Es soll somit verhindert werden, dass jemand anderes als der angegebene Empfänger den Erhalt der Informationen auslöst.

Sie bekommen von uns also eine Eingangsbestätigung, dass wir Sie in den Newsletter aufnehmen werden, sobald Sie uns diesen Wunsch nocheinmal (natürlich wiederum per Mail) bestätigt haben.

Ist vielleicht ein wenig umständlich, schützt aber beide Parteien vor Missbrauch.


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